Das föderale Deutschland liebt Sonderwege, Einzelentwicklungen und nicht-kompatible Systeme. Aber: All das hemmt die Digitalisierung der Verwaltung. Denn wenn jede Kommune eigene Lösungen entwickelt, kostet das nicht nur unnötige Ressourcen, sondern verhindert eine gelungene Integration der Systeme. Und was für Deutschland gilt, gilt natürlich auch für die EU.
Wenn jedes Land Insellösungen nutzt, gibt es wieder keine einheitlichen Systeme. Genau damit soll der Interoperable Europe Act Schluss machen. Das Gesetz gibt vor, dass öffentliche Verwaltungen in Europa Modelle verwenden müssen, die woanders bereits erfolgreich entwickelt und verprobt wurden.
Aber was heißt das konkret?
· Öffentliche Stellen sollen bestehende Lösungen nicht neu bauen, sondern wiederverwenden.
· Gemeinsame Standards und Datenmodelle werden verbindlicher.
· Interoperabilität wird nicht mehr empfohlen, sondern eingefordert.
Aber: Verpflichtend ist es (erstmal) nicht. Kommunen müssen aber in Zukunft begründen, wenn sie auf eine Neuentwicklung setzen, statt ein erprobtes und fertiges System zu nutzen.
Sinnvoll oder einschränkend? Was denkt ihr?
Quelle:
Europäische Kommission – Interoperable Europe Act
Bild: Das Bild wurde mit Hilfe von AI erstellt.
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