Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Diesen Gedanken hat man öfters, wenn man sich mit Deutschlands Digitalisierung der Verwaltung beschäftigt. Ein Fallbeispiel: Grundsätzlich strebt Deutschland das Once-only-Prinzip an, also das Daten nur einmal eingegeben werden müssen und dann von verschiedenen Behörden abgerufen werden können. Theoretisch. Praktisch sieht es anders aus, wie das Handelsblatt berichtet.
Denn noch immer gilt für Behörden: Eingegebene Daten müssen gelöscht werden, teilweise sogar aufwändig geschwärzt. Selbst dann, wenn die genau gleichen Daten für eine verwandte Verwaltungsleistung nötig wären. Im Beispiel geht es um Firmengründer, die Teil einer Berufsgenossenschaft sein und sich bei der Unfallkasse anmelden müssen. Obwohl das Anmelden der Firma und das Anmelden in der Genossenschaft und Unfallversicherung quasi Teil eines großen Ganzen ist, müssen alle Daten dreimal eingebeben werden.
Haben wir manchmal zu viel Datenschutz? Sollte der Gesetzgeber den Zwang zum Löschen in einen Zwang zum Teilen umwandeln? Was denkt ihr?
Quelle: https://lnkd.in/dvwz4dK8
Bild: Scott Graham für unsplash.
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