Was ist erlaubt – und was nicht.
Während KI langsam in immer mehr Behörden Eingang findet, wächst die rechtliche Unsicherheit. Denn die neue Frage, die Dienstleister und Entscheider sich stellen müssen, lautet: Was erlaubt der EU AI Act. Oder was eben nicht…
Der EU AI Act unterscheidet erstmals systematisch zwischen Risiken:
Unkritische Anwendungen
Hochrisiko-Anwendungen
Verbotene Anwendungen
Für Behörden besonders relevant: Viele typische Einsatzfelder fallen in die Kategorie „High Risk“ – von der automatisierten Entscheidungsunterstützung über die Bewertung von Anträgen bis hin zu Systemen mit Auswirkungen auf die Rechte von Bürger:innen.
Für Behörden heißt das: KI kann nicht mehr einfach eingeführt werden. Sie muss nachweisbar transparent sein, nachvollziehbar funktionieren, dokumentiert werden und überprüfbar sein (solange es sich um Hochrisiko-Anwendungen handelt.)
Was das für eure Verwaltung vor Ort bedeutet?
Erst planen, dann machen. Wir beraten euch gerne!
Habt ihr euch schon mit den Folgen des EU AI Acts beschäftigt?
Bild: Gerd Altmann für Pixabay
Quellen:
EU AI Act
Offizieller Gesetzestext und Überblick der Europäischen Kommission:
https://lnkd.in/dmnKgRNT
Europäische Kommission – AI Act Überblick:
https://lnkd.in/dz5FWxBE
European Parliament – AI Act (Final Adoption & Inhalte):
https://lnkd.in/d8JkXdBB
Hier findest Du den Text auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/feed/update/urn%3Ali%3Ashare%3A7453415248847417344